Internationale Renten & Auslandszeiten

Erfahrene Unterstützung bei grenzüberschreitenden Rentenfragen – von der Nachweisführung bis zur Koordination zwischen Trägern.

Grenzüberschreitende Rentenberatung

Sie haben in mehreren Ländern gearbeitet und möchten wissen, wie diese Zeiten für Ihre deutsche Rente berücksichtigt werden? Wir begleiten Sie strukturiert – rechtssicher und fristgerecht – durch den gesamten Prozess.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Anerkennung von Auslandszeiten: Prüfung, Nachweisführung und Anerkennung ausländischer Beschäftigungs- und Versicherungszeiten.
  • EU-Koordination: Abstimmung nach EU-Koordinierungsrecht (VO 883/2004, 987/2009) zwischen deutschen und europäischen Rentensystemen.
  • Bilaterale Abkommen: Nutzung bestehender Sozialversicherungsabkommen mit Drittstaaten (z. B. USA, Kanada, Türkei).
  • Dokumentenbeschaffung: Unterstützung bei Anfragen an ausländische Behörden/Träger, beglaubigte Übersetzungen (über Partner).
  • Antrags- & Widerspruchsverfahren: Formulierung, Einreichung und Nachbesserung – inklusive Fristen- und Nachweismonitoring.

Typische internationale Konstellationen

Wir unterstützen u. a. bei:

  • Erwerbszeiten in EU-Staaten (z. B. Frankreich, Österreich, Niederlande, Belgien, Italien, Spanien).
  • Beschäftigung in Drittstaaten mit Abkommen (z. B. USA, Kanada, Australien, Japan, Türkei, Israel).
  • Entsendungen, Saison- und Gastarbeit, Grenzgänger-Tätigkeiten.
  • Selbstständigkeit/Freiberuflichkeit im Ausland.
  • Kombinierte Erwerbsbiografien über mehrere Länder.

Warum internationale Fälle besonders sind

Mehrere Rechtsordnungen, Nachweisstandards und Fristen treffen aufeinander. Oft fehlen nationale Belege oder sie sind nicht ohne Weiteres übertragbar. Mit unserer Erfahrung ordnen wir Anforderungen, priorisieren Schritte und koordinieren die Kommunikation mit allen beteiligten Stellen.

Länder, mit denen wir häufig arbeiten

EU-Staaten (Beispiele)

  • Frankreich
  • Österreich
  • Niederlande
  • Belgien
  • Italien
  • Spanien

EWR & Schweiz

  • Schweiz
  • Norwegen
  • Island
  • Liechtenstein

Bilaterale Abkommen (Auswahl)

  • USA
  • Kanada
  • Australien
  • Japan
  • Türkei
  • Israel

Weitere

  • Vereinigtes Königreich
  • und weitere auf Anfrage

Unser Vorgehen bei internationalen Fällen

1

Länder- & Rechtsanalyse

Identifikation aller beteiligten Staaten, Rechtsgrundlagen und zuständigen Träger.

2

Dokumentensammlung

Beschaffung/Anforderung fehlender Nachweise, Übersetzungen und Beglaubigungen.

3

Koordination

Abstimmung mit deutschen und ausländischen Stellen, Fristen- & Statuskontrolle.

4

Antrag/Widerspruch

Formulierung, Einreichung und Nachbesserungen bis zur Entscheidung.

Beispiele aus der Praxis

Frankreich & Deutschland

15 Jahre FR + 20 Jahre DE: Anerkennung sämtlicher Zeiten und korrekte Zuordnung nach EU-Recht.

Ergebnis: +€380/Monat*

USA & Deutschland

10 Jahre USA als Ingenieurin: Berücksichtigung der US-Zeiten über das bilaterale Abkommen.

Ergebnis: +€250/Monat*

Österreich & Deutschland

Grenzüberschreitende Beschäftigung: Zusammenführung der Zeiten und korrekte Bewertung.

Ergebnis: +€320/Monat*

*Beispiele aus Einzelfällen. Ergebnisse variieren je nach Sachlage – keine Erfolgsgarantie.

Im Ausland gearbeitet?

Wir prüfen strukturiert, welche internationalen Ansprüche bestehen und welche Nachweise sinnvoll sind. Erstgespräch kostenlos & unverbindlich.